Datenschutz ist machbar!
Daten werden überall und fast von jedem verarbeitet. Wenn die Datenverarbeitung über den privaten Zweck (z.B. private Organisation einer Hochzeit mit vielen Gästen) hinaus geht, greift der gesetzliche Datenschutz. Das Speichern der Kontaktdaten des Geschäftspartners unterliegt dabei den gleichen rechtlichen Anforderungen wie die genetische Datenbank eines biologischen Instituts. Sicher, die Daten des Instituts müssen mit größerem Aufwand gesichert werden, als die Sammlung von Visitenkarten in Papierform.
Mit Inkraftsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018, gelten erweitere Anforderungen an jeden, der Daten verarbeitet. Beispielsweise muss jeder Verfahrensverzeichnisse haben. Verfahrensverzeichnisse sind vereinfacht formuliert, Prozessbeschreibungen in Bezug auf Daten (welche personenbezogenen Daten werden erfasst, dürfen diese erfasst werden, welche Rechtsgrundlage gibt es für die Erfassung, wem werden die Daten weiter gegeben, wann werden die Daten gelöscht usw.) Immer dann, wenn Daten verarbeitet werden, bedarf es eines Verfahrensverzeichnisses – und Datenverarbeitung ist im Grunde alles (erfassen, speichern, weitergeben, löschen – auch das Vernichten ist Datenverarbeitung).