Zur Einhaltung des Datenschutzes gibt es keine Alternative, es drohen sonst hohe Bußgelder.

Mit Inkraftsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten erweitere Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Beispielsweise müssen von allen Verantwortlichen Verfahrensverzeichnisse geführt- und Datenschutzhinweise erteilt werden. Es müssen Löschfristen festlegt und die fristgerechte Löschung von Daten realisiert werden. Bei Datentransfers an Empfänger außerhalb des eigenen Unternehmens müssen u.a. datenschutzrechtliche Rollen geklärt und ggf. flankierende Verträge geschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines EU-Vertreters.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen zu allen Fragen und in jedem Stadium der Umsetzung der DSGVO.

Verfahrensverzeichnisse

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Mustervorlagen zum Datenschutz in der Immobilien-Branche

Über unseren Partner LEWENTO.de bieten wir Verfahrensverzeichnisse und weitere Produkte zum Thema Datenschutz an.

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