Sie sind Eigentümer oder Verwalter von Wohnungseigentum oder Teileigentum. Sie beabsichtigen, eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu erwerben.
Eine Eigentümerversammlung steht an und Sie möchten als Verwalter die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung und die Fassung der erforderlichen Beschlüsse sicherstellen. Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabrechnung und die Einzelabrechnungen haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung. Es steht die Beschlussfassung zur Durchführung baulicher Maßnahmen an und Sie möchten sicherstellen, dass die Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und gleichzeitig auch Ihre Interessen berücksichtigen. Als Verwalter bedarf die Veräußerung des Sondereigentums Ihrer Zustimmung und Sie möchten sichergehen, dass Ihnen bei der Prüfung keine Fehler unterlaufen.
Die GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf diese Themen spezialisiert.
Wir betreuen Sie als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft, als Eigentümer von Sondereigentum sowie als Verwaltungsbeirat.
Wir prüfen für Sie die Gemeinschaftsordnung und die in den Wohnungseigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse. Wir beraten Sie bei der Überprüfung der Jahresabrechnungen sowie bei anstehenden baulichen Maßnahmen. Wir unterstützen Sie bei Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung und bieten Hilfestellung zur Geltendmachung rückständiger Hausgeldforderungen gegen säumige Eigentümer.